Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,17774
BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81 (https://dejure.org/1981,17774)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - 2 StR 505/81 (https://dejure.org/1981,17774)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - 2 StR 505/81 (https://dejure.org/1981,17774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,17774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
    Diese Prüfung war hier geboten; denn bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters kann - sei es für sich genommen, sei es in Verbindung mit weiteren Umständen - die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigen (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 465 und 536/80 -).
  • BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80

    Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
    Die Annahme eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung in Verbindung mit der dann jedenfalls noch möglichen Milderung wegen Versuchs hätte jedoch zu einem günstigeren Strafrahmen geführt, dessen Obergrenze (3 Jahre 9 Monate) nur knapp über der tatsächlichen verhängten Strafe liegt (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1980 - 4 StR 630/80 - und 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 -).
  • BGH, 27.11.1980 - 4 StR 630/80

    Begründung eines minder schweren Falles durch erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
    Die Annahme eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung in Verbindung mit der dann jedenfalls noch möglichen Milderung wegen Versuchs hätte jedoch zu einem günstigeren Strafrahmen geführt, dessen Obergrenze (3 Jahre 9 Monate) nur knapp über der tatsächlichen verhängten Strafe liegt (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1980 - 4 StR 630/80 - und 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht