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BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung
Verfahrensgang
- BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
- BGH, 04.11.1981 - 2 StR 505/81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
Diese Prüfung war hier geboten; denn bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Täters kann - sei es für sich genommen, sei es in Verbindung mit weiteren Umständen - die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigen (BGHSt 16, 360, 362; BGH bei Dallinger MDR 1975, 542; BGH bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 1980 - 4 StR 465 und 536/80 -). - BGH, 13.01.1981 - 1 StR 763/80
Beurteilung des Vorliegens eines minder schweren Falles der räuberischen …
Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
Die Annahme eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung in Verbindung mit der dann jedenfalls noch möglichen Milderung wegen Versuchs hätte jedoch zu einem günstigeren Strafrahmen geführt, dessen Obergrenze (3 Jahre 9 Monate) nur knapp über der tatsächlichen verhängten Strafe liegt (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1980 - 4 StR 630/80 - und 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 -). - BGH, 27.11.1980 - 4 StR 630/80
Begründung eines minder schweren Falles durch erhebliche Beeinträchtigung der …
Auszug aus BGH, 23.09.1981 - 2 StR 505/81
Die Annahme eines minder schweren Falles der räuberischen Erpressung in Verbindung mit der dann jedenfalls noch möglichen Milderung wegen Versuchs hätte jedoch zu einem günstigeren Strafrahmen geführt, dessen Obergrenze (3 Jahre 9 Monate) nur knapp über der tatsächlichen verhängten Strafe liegt (BGH, Beschlüsse vom 27. November 1980 - 4 StR 630/80 - und 13. Januar 1981 - 1 StR 763/80 -).